Als freie Schule werden uns nicht alle Kosten, die in einem Schulbetrieb anfallen, durch die staatlichen Zuwendungen gedeckt. Lediglich die Kosten für das pädagogische Personal werden anteilig erstattet. Um die restlichen Kosten des Schulbetriebs decken zu können, beteiligen sich die Eltern durch Zahlung eines Schulgeldes. Die Höhe des Schulgeldes wird entsprechend der Höhe des Einkommens der Sorgeberechtigten berechnet. In einem Finanzgespräch werden alle Einkommen betrachtet und ein für beide Seiten annehmbares Schulgeld vereinbart, welches monatlich an die Schule zu zahlen ist. Dies ermöglicht auch Kindern aus sozial schwachen Haushalten eine Beschulung.
Im Schulgeld werden die im Schulleben verwendeten Materialien finanziell berücksichtigt. So haben Sie als Eltern keine Kosten für Hefte, Bücher, Tuschkästen und Ähnliches. Auch eine Erstausstattung an Wachs- und Buntstiften ist in dem Beitrag enthalten. Dennoch gibt es einige wenige Dinge, die im Laufe der Schulzeit angeschafft werden müssen. Die Wachs- und Buntstift möchten in einem schönen Mäppchen transportiert werden, das erste Lesebuch und Flöten für den Unterricht begleiten die Kinder in der Schule. Diese Dinge werden nicht über den Schulbeitrag gedeckt und werden selbst gekauft. Um dennoch so ökonomisch wie möglich mit den Materialien umzugehen, können ggf. Bücher oder Flöten an die Geschwister weiter gegeben oder in der Schulgemeinschaft verkauft werden.