Inhalt:
1. Antrag auf Beurlaubung
Private Termine (auch Arztbesuche) dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden.Für Ausnahmefälle muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung gestellt werden, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt (siehe §41ff des Berliner Schulgesetztes).
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung ebenfalls auf Antrag genehmigt werden.
Der Vordruck Antrag auf Beurlaubung befindet sich auch in der Downloadsektion.
Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.
Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
2. Krankmeldung
Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes, rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages bei der Verwaltung der freien Georgschule an oder schreiben eine eMail an verwaltung@freie-georgschule.de.
Darüber hinaus muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen.
Der Vordruck Krankmeldung befindet sich auch in der Downloadsektion. Bei selbständig verfassten Entschuldigungsschreiben orientieren Sie sich bitte an den Vorgaben des Vordrucks.
Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.
Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
3. Beschwerdemanagement
Vorbemerkung:
An unserer Schule gestalten wir die Beziehungen zwischen Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften, Erzieher*innen und der Schulleitung mit Herz und Verstand. Sie gründen auf Vertrauen, Wertschätzung und einem wohlwollenden, professionellen Miteinander. Herausforderungen und Missverständnisse, die im Schulalltag entstehen können, betrachten wir als Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Kleine Konflikte und Unstimmigkeiten werden in der Regel unmittelbar in offenen und achtsamen Gesprächen geklärt.
Wenn es um Themen geht, die die Zusammenarbeit im Kollegium betreffen, dienen Mediationsgespräche innerhalb der Gemeinschaft der Erwachsenen dazu, Lösungen im Sinne einer harmonischen Zusammenarbeit zu finden. Sollte es schwerwiegende Anliegen seitens der Eltern geben, so stehen klar strukturelle Wege zur Verfügung um Anliegen einfühlsam und lösungsorientiert zu bearbeiten. In besonderen Fällen wird dabei den gesetzlichen Vorgaben, wie in den §§ 62 und §§ 63 des Schulgesetzes festgehalten sind, gefolgt.
Die wachsenden Anforderungen an die Grundschule und die vielfältigen Aufgabenbereiche aller Beteiligten erfordert ein achtsames Miteinander, das von Transparenz und Klarheit geprägt ist. Der Bereich des Konfliktmanagements wird bewusst gestaltet und als sensibler Raum betrachtet, in dem sich alle Beteiligten mit Respekt und Empathie begegnen.
Ein klares und gemeinschaftlich getragenes Verständnis von Verantwortung und Führung stärkt den Umgang mit Herausforderungen und sorgt für Entlastung. Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, die von gegenseitigem Vertrauen und Lösungsorientierung geprägt ist, sodass sich alle – Kinder wie Erwachsene – mit ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gesehen und unterstützt fühlen.
Grundsätzliches:
An unserer Schule werden Anliegen und Beschwerden stets mit Achtsamkeit und Wertschätzung aufgenommen. Sie sind ein wichtiger Teil unserer gemeinsamen Entwicklungsarbeit und bieten die Möglichkeit, Beziehungen zu stärken und Herausforderungen zu meistern.
Um eine klare und achtsame Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir darum, Beschwerden schriftlich zu formulieren, mit Datum zu versehen und zu unterschreiben. Anliegen werden in der Regel dort aufgegriffen, wo sie entstanden sind, da Lösungen häufig im direkten Austausch gefunden werden können.
Manchmal ist es notwendig, für die Bearbeitung eines Anliegens etwas Zeit einzuplanen, um in Ruhe alle Perspektiven zu berücksichtigen und nachhaltige Lösungen zu finden. Sollte auf der ersten Ebene keine Einigung erzielt werden können, kann die nächste Instanz einbezogen werden. Dabei ist es wichtig, dass die bisherigen Klärungsversuche sorgfältig dokumentiert werden.
Die bewusste Einhaltung eines transparenten Klärungsweges dient nicht nur der Problemlösung, sondern auch der Enlastung und Unterstützung aller Beteiligten. Unser Ziel ist es, durch respektvolle Kommunikation und gemeinsames Wirken ein harmonisches Miteinander zu fördern.
Beschwerdeweg:
Anliegen und Beschwerden sollten in einem direkten und wertschätzenden Austausch schriftlich vorgebracht werden. Dabei ist es wichtig, das Gespräch zunächst mit der betroffenen Person zu suchen, um im gegenseitigen Verständnis eine Klärung zu ermöglichen.
Die Schulleitung wird erst dann einbezogen, wenn der beschriebene Weg der Klärung auf direkter Ebene gegangen wurde und keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. So fördern wir ein achtsames und verantwortungsvolles Miteinander im Sinne unserer Schulgemeinschaft.
Themenbereich | Erste Ansprechperson | Nächste Ansprechperson | Falls nicht geklärt |
Fragen und Anliegen zu schulischen Themen | |||
Entwicklung und Bewertung (Klassenarbeit, Zeugnisse) | Pädagogische Verantwortliche*r (Fachlehrkraft) | Klassenbetreuende Lehrkraft | Kollegium der Schulleitung |
Mögliche Klassenwiederholung | Klassenbetreuende Lehrkraft | Fachlehrkraft | Kollegium der Schulleitung |
Inhalte des Unterrichts und Ablauf der Stunden | Fachlehrkraft | Klassenbetreuende Lehrkraft | Kollegium der Schulleitung |
Unterstützung und individuelle Förderung | |||
Begabungsförderung (z.B. Möglichkeit zur Vorversetzung) | Klassenbetreuende Lehrkraft | Fachkollegium | Kollegium der Schulleitung |
Sozialer Umgang (z.B. Konflikte, Mobbing) | Klassenbetreuende Lehrkraft | Sonderpädagog*innen | Kollegium der Schulleitung |
Klassenbetreuende Lehrkraft | Sonderpädagog*innen | Kollegium der Schulleitung | |
Klassenbetreuende Lehrkraft | Sonderpädagog*innen | Kollegium der Schulleitung |